„Lass dich durch deine Fehler nicht in Verlegenheit bringen. Es gibt keinen besseren Lehrmeister, als deine Fehler verstehen zu lernen.“
Thomas Carlyle
„Lass dich durch deine Fehler nicht in Verlegenheit bringen. Es gibt keinen besseren Lehrmeister, als deine Fehler verstehen zu lernen.“
Thomas Carlyle
Das Bundessozialgericht lehnte am 5. Juli 2016 (Az. B 2 U 5/15 R) das Bestehen gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung eines home offices ab.
Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfällen besteht kraft Gesetzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII für Beschäftigte. Dieser erstreckt sich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 8 SGB VII auch auf Schüler, Studenten und Kindergartenkinder. Der Arbeits- und Heimweg ist mitversichert, wie sich aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ergibt. Was jedoch gilt, wenn auf dem Heimweg noch ein kleiner Abstecher genommen wird, etwa um Geld abzuheben?