Monate: November 2020

Ugah! Ugah!

Das Bundesverfassungsgericht (v. 02.11.2020 – 1 BvR 2727/19) hat sich mit einem besonderen Fall der Meinungsäußerungsfreiheit befasst.

Während einer Betriebsratssitzung betitelte ein Mitglied seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“ Der bereits einschlägig Abgemahnte wurde fristlos gekündigt. Er setzte sich gegen die Kündigung in drei Instanzen erfolglos zur Wehr und erhob schließlich Verfassungsbeschwerde.

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„Also, Sie haben ja echt die Ruhe weg! Sie sind ein Schatz! Irgenwann geht immer ein kleines Lichtle auf!“

„Sie haben mir bei einer schwierigen Entscheidung geholfen! Dann kann ich wohl nicht mehr tun, als Sie heute in mein Abendgebet einzuschließen!“

„Manchmal braucht man Stärkung. Sie haben mich gestärkt. Danke!“