Das Bundessozialgericht lehnte am 5. Juli 2016 (Az. B 2 U 5/15 R) das Bestehen gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung eines home offices ab.
Das Bundessozialgericht lehnte am 5. Juli 2016 (Az. B 2 U 5/15 R) das Bestehen gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung eines home offices ab.
Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfällen besteht kraft Gesetzes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII für Beschäftigte. Dieser erstreckt sich gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 8 SGB VII auch auf Schüler, Studenten und Kindergartenkinder. Der Arbeits- und Heimweg ist mitversichert, wie sich aus § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ergibt. Was jedoch gilt, wenn auf dem Heimweg noch ein kleiner Abstecher genommen wird, etwa um Geld abzuheben?