Das Bundessozialgericht lehnte am 5. Juli 2016 (Az. B 2 U 5/15 R) das Bestehen gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung eines home offices ab.
Das Bundessozialgericht lehnte am 5. Juli 2016 (Az. B 2 U 5/15 R) das Bestehen gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Zusammenhang mit der betrieblichen Nutzung eines home offices ab.